Das revidierte DSG
Seit dem 1. September 2023 gilt das neue Datenschutzgesetz:
Gilt für alle die Personendaten bearbeiten Personendaten nur für den vereinbarten Zweck verwenden Daten nur so lange aufbewahren wie nötig Auskunftsrecht: Jeder Kunde kann seine Daten einsehen Datenschutzverletzungen müssen dem EDÖB gemeldet werden Verstösse: Bussen bis CHF 250'000 möglich!