KTG - Krankentaggeldversicherung
VBV Grundausbildung · Personen- und Sozialversicherung · Lektion 4/7
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KTG Grundlagen
Schutz bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit:
KTG ist NICHT obligatorisch (aber in vielen GAV vorgeschrieben)
Arbeitgeber muss bei Krankheit Lohn weiterzahlen (OR Art. 324a)
Lohnfortzahlung: Abhängig von Dienstjahren (Berner/Basler/Zürcher Skala)
1. Dienstjahr: 3 Wochen Lohnfortzahlung
KTG-Versicherung: Ersetzt die Lohnfortzahlungspflicht
Typische Deckung: 80% des Lohns, 720-730 Tage Leistungsdauer