Erwerbsunfähigkeit und Invalidität
VBV Grundausbildung · Personen- und Sozialversicherung · Lektion 6/7
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Erwerbsunfähigkeit und Invalidität

Erwerbsunfähigkeit ist eines der grössten finanziellen Risiken. Als Vermittler musst du deine Kunden darauf aufmerksam machen und passende Lösungen anbieten.

Die IV (Invalidenversicherung) als Teil der 1. Säule: Die IV-Rente beträgt bei Vollinvalidität maximal CHF 2'450/Monat (gleich wie AHV). Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 40% besteht Anspruch auf eine Teilrente. Die IV setzt stark auf 'Eingliederung vor Rente' und bietet Umschulungen und Arbeitsplatzanpassungen.

Die BVG-Invalidenrente (2. Säule): Die BVG-Invalidenrente schliesst die Lücke zwischen IV und bisherigem Einkommen. Die Höhe hängt vom versicherten Lohn und den Altersgutschriften ab. Viele Pensionskassen bieten überobligatorische Leistungen.

Private Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Für Selbständige und Personen mit hohem Einkommen ist eine private EU-Versicherung wichtig. Sie schliesst die Lücke zwischen den Sozialversicherungsleistungen und dem tatsächlichen Einkommensverlust.

Rechenbeispiel: Ein Angestellter verdient CHF 120'000/Jahr. Bei Vollinvalidität erhält er: IV-Rente ca. CHF 29'400/Jahr + BVG-Rente ca. CHF 25'000/Jahr = Total ca. CHF 54'400/Jahr. Das ist weniger als die Hälfte seines bisherigen Einkommens. Eine private EU-Versicherung kann diese Lücke von CHF 65'600 schliessen.

Dein Beratungsauftrag: Zeige dem Kunden die konkrete Deckungslücke auf. Rechne vor, was bei Invalidität passiert. Biete massgeschneiderte Lösungen an. Das schafft Vertrauen und zeigt deinen Mehrwert als Berater.