Obligatorische Grundversicherung (OKP)
Seit 1996 Pflicht für alle:
Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss versichert sein Frist: 3 Monate nach Zuzug/Geburt Freie Kassenwahl: Über 50 Krankenkassen in der Schweiz Einheitlicher Leistungskatalog: Alle Kassen gleiche Leistungen Aufnahmepflicht: Keine Kasse darf ablehnen (Grundversicherung!) Prämien variieren nach Kasse, Region und Modell