Laura M.: Der Rückkaufswert hängt von der Prämienstruktur ab...
38
Compliance & Recht
Gestern
Thomas M.: Ja, jede Beratung muss protokolliert werden...
1
56
Prüfungsvorbereitung
Mo
Laura M.: Hat jemand gute Buchempfehlungen?
31
Beratungstipps
Fr
Anna S.: Aktives Zuhören ist der Schlüssel...
45
Sachversicherung
42 Mitglieder · Nicht-Leben
TM
Thomas Mueller
Kann jemand die Abgrenzung zwischen UVG und KVG bei der Haftpflicht erklären? Ich habe einen konkreten Kundenfall.
08:30
AS
Anna Schneider
Das UVG deckt Berufsunfälle und Berufskrankheiten ab. Das KVG regelt die Grundversicherung für Krankheit. Bei der Haftpflicht ist entscheidend, ob der Schadenfall beruflich oder privat verursacht wurde.
08:45
BK
Beat Keller
Danke Anna, sehr hilfreich! Gilt das auch bei Freizeitunfällen von Arbeitnehmern?
08:52
AS
Anna Schneider
Ja, Freizeitunfälle fallen unter das UVG, sofern der Arbeitnehmer mehr als 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt ist. Ansonsten gilt das KVG.
09:01
Super erklärt! Ich hatte letzte Woche einen ähnlichen Fall. Wichtig ist auch die Unterscheidung bei der Schadensmeldung.